Klettern

 

Wir bieten Schnupperklettern für erlebnispädagogische und therapeutische Maßnahmen im Rahmen der Bayrischen Bergschulverordnung an.

Auszug aus der Verordnung:

...Die Verordnung (Bayr. Bergschulverordnung) über die Ausübung des Unterrichts als Berg- und Skiführer vom 18. Juni 1982 (GVBI S. 391) regelt den erwerbsmäßig erteilten Unterricht in den Techniken des Bergsteigens und des Skibergsteigens einschließlich den zugehörigen Führungen im Sommer und Winter (§ 1 der Verordnung), insoweit der Unterricht in Bayern stattfindet. Die Verordnung sieht vor, dass ein solcher Unterricht nur von Personen erteilt werden darf, die einer Bersteigerschule angehören, welche durch einen Staatl gepr. Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in der gültigen Fassung geleitet wird. Nicht von der Verordnung umfasst ist: - der erwerbsmäßige Unterricht im Klettern an künstlichen Kletteranlagen sowohl in der Halle als auch im Freien, - das Klettern in Absprunghöhe (Bouldern) ....

Daher bieten wir in Bayern nur Snupperklettern an künstlichen Kletteranlagen sowohl in der Halle als auch im Freien, bzw. das Klettern in Absprünghöhe an.

Für Kletterkurse stellen wir für sie gerne einen Kontakt zu einem staatlich geprüften Berg- und Skilehrer her.

Preise und weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail.